Exekutivorgan der EU-Institutionen, zuständig für die Ausarbeitung von Gesetzesvorschlägen, die Umsetzung von Beschlüssen, die Gewährleistung der Einhaltung der EU-Verträge und die allgemeine Verwaltung der EU. Er besteht aus Kommissaren, die für die verschiedenen Politikbereiche der Union zuständig sind, und einem Präsidenten. Der gleiche Begriff bezeichnet jedoch normalerweise auch die gesamte Verwaltung der Kommission selbst, die aus Tausenden von Beamten besteht und in Generaldirektionen unterteilt ist
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